Grundlage der Bewerbung für einen Master-Studiengang ist der Abschluss des grundständigen Studiums. Dieser wird durch das Zeugnis nachgewiesen. Ist das grundständige Studium noch nicht abgeschlossen, so ist hilfsweise eine vorläufige Abschlussnote einzutragen. Diese vorläufige Abschlussnote ist der nach ECTS-Punkten bewertete im Durchschnitt aller zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen.
Der beim Upload der Bewerbungsunterlagen erforderliche Nachweis der vorläufigen Abschlussnote erfolgt Über
Die ermittelte vorläufige Abschlussnote muss in der Regel durch die Hochschule bestätigt werden, die den grundständigen Studiengang führt. An der Hochschule der Medien ist dies die jeweils zuständige Prüfungsverwaltung. Über Ausnahmen entscheidet die Auswahlkommission des jeweiligen Masterstudiengangs der Hochschule der Medien.
Bei einem nicht abgeschlossenen Studium ist ein geeigneter Beleg über die Anmeldung oder den Status der Abschlussarbeit, aus dem der geplante Abgabezeitpunkt ersichtlich ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Bewerber, die beim Upload der Bewerbungsunterlagen noch keine Kopie des Zeugnisses des grundständigen Studienganges beifügen, erhalten im Falle einer Zulassung zunächst eine Zulassung mit Widerrufsvorbehalt.
Der Widerrufsvorbehalt bleibt solange bestehen, bis der Abschluss des grundständigen Studiengangs mit einer Kopie des Zeugnisses nachgewiesen wird. Dieser Nachweis ist in der Regel bis zum Tag des Vorlesungsbeginns zu erbringen. Sollte dies nicht möglich sein, so setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Studienbüro in Verbindung.