Bitte informieren Sie sich in welchem Fall ein Nachteilsausgleich begründet ist:

BEGRÜNDETE ANTRÄGE
Die folgenden Beispiele zeigen, wann einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit in der Regel stattgegeben werden kann. Zu beachten ist, dass nicht nur der Antragsgrund nachzuweisen ist, sondern auch die Auswirkung des Antragsgrundes auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung.
  1. BESONDERE SOZIALE GRÜNDE
    1. Besondere gesundheitliche Gründe:
      • Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fachärztliches Gutachten)
      • Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Ausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes).
      • Längere schwere Behinderung oder Krankheit (fachärztliches Gutachten).
      • Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe (fachärztliches Gutachten).
      • Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit (fachärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes).
    2. Zuzug aus einem nicht deutschsprachigen Gebiet nach Deutschland, wenn keine deutschsprachige Schule besucht wurde (amtliche Bescheinigung über den Zeitpunkt des Zuzuges oder sonstige zum Nachweis geeignete Unterlagen).
  2. BESONDERE FAMILIÄRE GRÜNDE
    1. Sie versorgten eigene minderjährige Kinder während der Schulzeit, andere Personen waren hierfür nicht vorhanden (Geburtsurkunden der Kinder in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht vorhanden waren - zum Beispiel Bescheinigung des Sozialamtes).
    2. Sie versorgten pflegebedürftige Verwandte in aufsteigender Linie oder Geschwister während der eigenen Schulzeit, andere Personen zur Pflege waren nicht vorhanden (Nachweis über Leistungen in den Pflegestufen II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder fachärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht vorhanden waren - zum Beispiel Bescheinigung des Sozialamtes).
    3. Vor dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung lebten unversorgte minderjährige Geschwister in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen. Andere Personen waren zur Betreuung nicht vorhanden (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden waren - zum Beispiel Bescheinigung des Sozialamtes).
    4. Vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstarb ein Elternteil oder beide Eltern. Sie hatten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und waren ledig (Sterbeurkunden der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand).
    5. Wegen Umzugs der Eltern wechselten Sie vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mehrmals die Schule (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern).
    6. Sonstige vergleichbare besondere familiäre Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).
  3. Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachver- bände von mindestens einjähriger, ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes).
  4. Sie waren Bundessieger im Wettbewerb "Jugend forscht", "Bundeswettbewerb Mathematik", "Jugend musiziert" oder "Bundeswettbewerb Fremdsprachen" während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Siegerurkunde in beglaubigter Kopie).
  5. Sonstige vergleichbare besondere Gründe (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

UNBEGRÜNDETE ANTRÄGE
In den folgenden Fällen hat der Antrag grundsätzlich keinen Erfolg:

ERGÄNZUNG ZU 2f ERGÄNZUNG ZU 5