Bitte informieren Sie sich in welchem Fall ein Härtefall begründet ist:

BEGRÜNDETE ANTRÄGE
  1. Besondere gesundheitliche Gründe, die eine sofortige Zulassung erfordern:
    1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung: Die Krankheit kann dazu führen, dass in Zukunft die Belastung eines Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden kann. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses zu Ihrem Zulassungsantrag.
    2. Behinderung durch Krankheit: Ihre berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden. Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist entweder nicht möglich, oder gegenüber gesunden Bewerbern in unzumutbarer Weise erschwert. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
    3. Aufgrund körperlicher Behinderung sind Sie auf ein enges Berufsfeld begrenzt: Das von Ihnen angestrebte Studium ermöglicht es Ihnen sich beruflich zu rehabilitieren. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
    4. Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aus gesundheitlichen Gründen: Aus gesundheitlichen Gründen ist es Ihnen nicht mehr möglich, Ihren bisherigen Beruf auszuüben oder Ihr Studium zu beenden. Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
    5. Körperliche Behinderung: Ihre Behinderung ermöglicht es Ihnen nicht, eine andere zumutbare Tätigkeit bis zur Zuweisung Ihres Studienplatzes anzunehmen und stellt gegenüber Nichtbehinderten bei einer Zuweisung von Wartezeit eine unzumutbare Benachteiligung dar. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
    6. Infolge von Krankheit sind Sie in Ihrer Berufswahl oder Berufsausübung eingeschränkt: Aufgrund dieser Erkrankung ist für Sie eine sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten nicht möglich und es entsteht gegenüber gesunden Mitbewerbern eine unzumutbare Benachteiligung. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.

    ERKLÄRUNGEN ZU IHREM GUTACHTEN
    Im fachärztlichen Gutachten muss zu den Kriterien, die in den Punkten a bis f genannt werden, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten muss Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.

  2. Besondere familiäre Gründe, die eine sofortige Zulassung erfordern: Sie benötigen auch hier geeignete Unterlagen zum Nachweis.
  3. Anträge von Spätaussiedlern, die eine sofortige Zulassung erfordern: Dem Antrag wird in der Regel entsprochen, wenn Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsland ein Studium begonnen haben und nun im Hauptantrag einen Studiengang wählen, das dem des Herkunftslandes entspricht. Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über die Aufnahme dieses Studiums in Ihrem Herkunftsland.
  4. Frühere Zulassung und die Unmöglichkeit der Studienplatzannahme: Aus nicht selbst zu vertretenden Gründen konnten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen (Krankheit). Sie benötigen einen Nachweis über den zwingenden Grund, der Ihre Einschreibung verhindert hat und den früheren Zulassungsbescheid.
  5. Sonstige vergleichbare soziale Gründe, die eine sofortige Zulassung erfordern: Bitte legen Sie geeignete Unterlagen zum Nachweis vor.

UNBEGRÜNDETE ANTRÄGE
Folgende Fälle zeigen beispielhaft, dass der Antrag grundsätzlich keinen Erfolg hat, sofern nicht weitere außergewöhnliche Umstände in der Person des Bewerbers hinzukommen.

ERGÄNZUNG ZU PUNKT 1

ERGÄNZUNG ZU PUNKT 2

ERGÄNZUNG ZU PUNKT 4
Versäumnis der Immatrikulationsfrist,

ERGÄNZUNG ZU PUNKT 5