Bitte informieren Sie sich in welchem Fall ein Härtefall begründet ist:
BEGRÜNDETE ANTRÄGE
- Besondere gesundheitliche Gründe, die eine sofortige Zulassung
erfordern:
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung:
Die Krankheit kann dazu führen, dass in Zukunft die Belastung eines
Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden
kann. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses zu
Ihrem Zulassungsantrag.
- Behinderung durch Krankheit:
Ihre berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung
zum Studium sichergestellt werden. Eine sinnvolle Überbrückung der
Wartezeit ist entweder nicht möglich, oder gegenüber gesunden
Bewerbern in unzumutbarer Weise erschwert. Sie benötigen ein fachärztliches
Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
- Aufgrund körperlicher Behinderung sind Sie auf ein enges Berufsfeld
begrenzt: Das von Ihnen angestrebte Studium ermöglicht es Ihnen
sich beruflich zu rehabilitieren. Sie benötigen ein fachärztliches
Gutachten, legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
- Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aus gesundheitlichen
Gründen: Aus gesundheitlichen Gründen ist es Ihnen nicht mehr
möglich, Ihren bisherigen Beruf auszuüben oder Ihr Studium zu beenden.
Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen
Gründen nicht möglich. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten,
legen Sie dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
- Körperliche Behinderung: Ihre Behinderung ermöglicht es Ihnen
nicht, eine andere zumutbare Tätigkeit bis zur Zuweisung Ihres
Studienplatzes anzunehmen und stellt gegenüber Nichtbehinderten
bei einer Zuweisung von Wartezeit eine unzumutbare Benachteiligung
dar. Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie dieses
Ihrem Zulassungsantrag bei.
- Infolge von Krankheit sind Sie in Ihrer Berufswahl oder Berufsausübung
eingeschränkt: Aufgrund dieser Erkrankung ist für Sie eine
sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten nicht möglich und es entsteht
gegenüber gesunden Mitbewerbern eine unzumutbare Benachteiligung.
Sie benötigen ein fachärztliches Gutachten, legen Sie
dieses Ihrem Zulassungsantrag bei.
ERKLÄRUNGEN ZU IHREM GUTACHTEN
Im fachärztlichen Gutachten muss zu den Kriterien, die in den Punkten
a bis f genannt werden, hinreichend Stellung genommen werden. Das
Gutachten muss Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und
Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über
den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten sollte auch für
medizinische Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind
zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des
Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.
- Besondere familiäre Gründe, die eine sofortige Zulassung erfordern:
Sie benötigen auch hier geeignete Unterlagen zum Nachweis.
- Anträge von Spätaussiedlern, die eine sofortige Zulassung erfordern:
Dem Antrag wird in der Regel entsprochen, wenn Sie nachweisen,
dass Sie in Ihrem Herkunftsland ein Studium begonnen haben und
nun im Hauptantrag einen Studiengang wählen, das dem des
Herkunftslandes entspricht. Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer
Hochschule über die Aufnahme dieses Studiums in Ihrem Herkunftsland.
- Frühere Zulassung und die Unmöglichkeit der Studienplatzannahme:
Aus nicht selbst zu vertretenden Gründen konnten Sie Ihr Studium
nicht aufnehmen (Krankheit). Sie benötigen einen Nachweis über den
zwingenden Grund, der Ihre Einschreibung verhindert hat und den
früheren Zulassungsbescheid.
- Sonstige vergleichbare soziale Gründe, die eine sofortige Zulassung
erfordern: Bitte legen Sie geeignete Unterlagen zum Nachweis vor.
UNBEGRÜNDETE ANTRÄGE
Folgende Fälle zeigen beispielhaft, dass der Antrag grundsätzlich keinen
Erfolg hat, sofern nicht weitere außergewöhnliche Umstände in der
Person des Bewerbers hinzukommen.
ERGÄNZUNG ZU PUNKT 1
- Bei bestehender Erkrankung sind Sie auf häusliche Pflege und Betreuung
angewiesen, aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie Ihr
Studium oder Ihren Beruf aufgeben, eine Überbrückung der
Wartezeit ist jedoch möglich und zumutbar,
- Infolge von Krankheit unterliegen Sie einer Beschränkung Ihrer
Berufswahl, eine Überbrückung der Wartezeit ist jedoch möglich und
zumutbar.
ERGÄNZUNG ZU PUNKT 2
- Sie sind Waise oder Halbwaise.
- Sie sind verheiratet.
- Sie haben ein oder mehrere Kinder.
- Beide Eltern oder Vater oder Mutter sind krank oder schwerbehindert.
- Ihre Eltern oder Vater oder Mutter sind Spätaussiedler, Heimatvertriebene,
politisch oder rassisch Verfolgte oder Flüchtlinge aus der
ehemaligen DDR.
- Ihre Geschwister sind körperbehindert, pflegebedürftig oder erwerbsunfähig.
- Sie kommen aus einer kinderreichen Familie, alle oder fast alle
Geschwister befinden sich noch in der Ausbildung.
- Es besteht die Notwendigkeit, dass Sie Ihre Eltern, Geschwister oder
sonstige Unterhaltsberechtigte unterstützen.
ERGÄNZUNG ZU PUNKT 4
Versäumnis der Immatrikulationsfrist,
- Sie hatten in einem früheren Semester eine Zulassung für den an
erster Stelle genannten Studiengang erhalten, dann aber - vor oder
nach der Immatrikulation - auf den Studienplatz verzichtet, weil zum
Beispiel keine Wohnung zu finden war.
- Sie hatten in einem früheren Semester eine Zulassung für den an
erster Stelle genannten Studiengang erhalten, sind dann aber wegen
fehlenden Unterlagen (zum Beispiel Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung,
Einbezahlung der Studiengebühr) nicht immatrikuliert
worden.
ERGÄNZUNG ZU PUNKT 5
- Sie können Ihr Studium nicht aus privaten Mitteln finanzieren.
- Ihr Studienbeginn verzögert sich, weil künftig die Finanzierung Ihres
Studiums aus privaten Mitteln nicht mehr gewährleistet ist.
- Verzögert sich Ihr Studienbeginn, so ist die Finanzierung Ihres
Studiums durch Vertrag oder andere Rechtsgeschäfte nicht mehr
abgesichert (zum Beispiel Hofübergabevertrag, Erbvertrag, Testament).
- Sie erhalten bis zu einem bestimmten Alter Waisengeld, durch weitere
Verzögerungen des Studienbeginns können diese Zahlungen
nicht mehr in Anspruch genommen werden.
- Sie erhalten zeitlich begrenzte Versorgungsbezüge der Bundeswehr.
- Sie erhalten für ein Ausweichstudium Studienförderung aus öffentlichen
Mitteln, Waisengeld, Rente oder einem ähnlichen Einkommen;
das Ausweichstudium wird auf die Zeit, für die dieses Einkommen
gewährt wird, angerechnet.
- Sie finanzieren Ihr Studium durch Werkarbeit, weil Sie die
Studienförderung aus öffentlichen Mitteln erst nach der Zulassung
des Wunschstudiums in Anspruch nehmen möchten.
- Sie finanzieren Ihr Ausweichstudium durch ein Darlehen, bei weiterer
Verzögerung der Zulassung zum eigentlichen angestrebten Studium
wird die Belastung durch Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen zu
hoch.
- Sie erhalten Unterhalt durch Ihren berufstätigen Ehepartner.
- Es besteht die Notwendigkeit, dass der Unterhalt leistende Ehepartner
seine Stellung aufgibt.
- Auch Ihr Ehepartner befindet sich noch in der Ausbildung, die finanzielle
Lage erfordert nach eigener Auffassung einen sofortigen
Studienbeginn.
- Sie sind geschieden oder verwitwet und möchten Ihren eigenen
unterhaltsberechtigten Kindern durch das Studium den späteren
Lebensunterhalt sichern.
- Finanzielle Schwierigkeiten der Eltern.
- Sie möchten möglichst bald Ihre unter finanziellen Schwierigkeiten
leidenden Eltern unterstützen oder für Ihre Geschwister sorgen.
- Sie gaben das bisherige Studium oder Ihren bisher ausgeübten Beruf
wegen Arbeitslosigkeit oder schlechten Berufsaussichten auf.
- Sie gaben Ihr Studium oder Ihren Beruf aufgrund fehlender Motivation
oder Eignung auf.
- Aus Gewissensgründen gaben Sie Ihr Studium oder Ihren bisher ausgeübten
Beruf auf.
- Sie denken, dass Sie über eine besondere Eignung für den an erster
Stelle genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf verfügen.
- Es sind anrechenbare Studienleistungen oder Studienzeiten vorhanden.
- Sie verfügen über langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des
angestrebten Studiums.
- Sie stehen schon im vorgerückten Alter.
- Sie erhielten eine wiederholte Ablehnung für den gewünschten
Studiengang.
- Sie verlieren gesetzlich vorgesehene Studien- oder Prüfungserleichterungen,
wenn Sie nicht eine sofortige Zulassung erhalten.
- Ableistung eines Dienstes.
- Ihnen droht ein Einberufungsbescheid der Bundeswehr im Falle der
Nichtzulassung.
- Sie haben ein Studium im Ausland begonnen und können dieses dort
nicht beenden.
- Sie erwarben Ihr Reifezeugnis auf dem zweiten Bildungsweg und
erbrachten hierfür hohe Aufwendungen.
- Sie haben, um den zweiten Bildungsweg einzuschlagen, einen aussichtsreichen
Beruf aufgegeben und befürchten nun, dass Sie bei
Rückkehr in Ihren Beruf Schwierigkeiten bekommen, weil Ihre
Kenntnisse infolge der schnellen Entwicklung inzwischen veraltet
sind.